Wege zur Diagnose
Wer Autismus und ADHS Diagnosen durchführen darf, ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterschiedlich geregelt. Möchte man, dass die Diagnose von der Krankenkasse übernommen wird, braucht man aber in allen drei Ländern eine Überweisung. Die erste Ansprechperson ist daher in der Regel der Kinder- oder Hausarzt.
Diagnosestellen im deutschen Sprachraum
In Deutschland führen Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapie (bei Erwachsenen), Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, Ärztliche und Psychologische Psychotherapeut*innen, Fachärzt*innen für Neurologie (oft in Kooperation) und Kinder- und Jugendärzt*innen Diagnosen durch.
In Österreich sind klinische Psycholog*innen, Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Fachärzt*innen für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin (bei Erwachsenen) und Fachärzt*innen für Neurologie (oft in Kooperation oder ergänzend) zuständig.
In der Schweiz führen Psychotherapeut*innen und Fachärzt*innen für Psychiatrie Diagnosen durch.
Leider sind in vielen Fällen die Anlaufstellen für Diagnostik über viele Monate ausgebucht oder führen sogar Wartelisten. Kann man die Diagnostik selbst bezahlen, ist die Wartezeit meist kürzer. Die Kosten für Selbstzahlende variieren stark und können von 120 bis über 1000 Euro reichen.
Natürliche Vielfalt oder Krankheit?
Neurodivergenz ist ein Sammelbegriff für neurologische, also das Nervensystem betreffende, Besonderheiten. Dazu zählen zum Beispiel Autismus (ASS), ADHS, Lese-Rechtschreibstörung (LRS, Legasthenie), Rechenstörung (Dyskalkulie), Bewegungsstörungen (Dyspraxie), sensorische Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörungen, Tik-Störungen, Zwangsstörung, PTBS, Borderline-Persönlichkeitsstörung, Affektstörungen, Schizophrenie aber auch der Persönlichkeitstyp Hochsensibilität.
Die Neurodiversitätsbewegung tritt dafür ein, dass Neurodivergenz als natürlicher Teil der menschlichen Vielfalt verstanden wird. Die neurologischen Besonderheiten bei Neurodivergenz verursachen für die Betroffenen jedoch meistens Nachteile und Schwierigkeiten im Alltag. Fast alle Neurodivergenzen sind daher als Krankheiten klassifiziert. Ob jemand eine Krankheit hat oder nicht, wird anhand von sogenannten Diagnosekriterien festgestellt:
Diagnostische Manuale legen fest, welche Symptome jemand haben muss, um eine klinische Diagnose zu bekommen. Die zwei zentralen diagnostischen Manuale sind die ICD, die von der WHO herausgegeben und vor allem im europäischen Raum eingesetzt wird, und das US-amerikanische DSM. Diagnostische Manuale werden von Fachpersonen ausgearbeitet und regelmäßig überarbeitet und auf den neuesten Stand der Wissenschaft gebracht. Die aktuellsten Ausgaben sind das ICD-11 (hier in Englischer Sprache online abrufbar) und das DSM-5 (Stand 03/2026).
Zusätzlich zu den internationalen Manualen gibt es in vielen Ländern für die Diagnostik und Therapie von Erkrankungen gesetzliche Vorgaben oder Richtlinien von Berufsgruppenvertretungen, um Qualität und laufende Weiterentwicklung von Diagnostik und Therapie zu sichern. In Deutschland gibt es dafür zum Beispiel die S3-Leitlinien mit Handlungsempfehlungen für die Durchführung, Auswahl von Testverfahren, usw. (hier online abrufbar).
Klinische Diagnostik
Die Diagnostik von Neurodivergenz ist ein mehrstufiger Prozess, für den üblicherweise mehrere Termine notwendig sind. Die Fachperson sammelt dabei mithilfe verschiedener Methoden Informationen und schätzt abschließend ein, ob die Diagnosekriterien erfüllt sind, also ob genug Symptome nachweisbar sind, die sich in mehr als einem Lebensbereich auf den Alltag auswirken und andere Ursachen ausgeschlossen werden können. Dafür stehen unterschiedliche Methoden zur Verfügung, zum Beispiel das systematische Erfragen der Krankengeschichte (Anamnese), körperliche und neurologische Untersuchungen, neuropsychologische Leistungstests, Theory of Mind Tests, Verhaltensbeobachtung oder Selbstauskunftsfragebögen.
Im folgenden werden die Diagnosekriterien für Autismus und ADHS beschrieben und die Vorgaben der S3 Leitlinien Deutschlands für die Diagnostik erklärt.
Autismus (ASS) Diagnostik nach S3-Leitlinien
Die zentralen Diagnosekriterien für Autismus nach ICD-11 sind:
· Schwierigkeiten beim Anbahnen und Aufrechterhalten sozialer Kommunikation
· Schwierigkeiten beim Anbahnen und Aufrechterhalten sozialer Beziehungen,
· eingeschränkte, repetitive und unflexible Verhaltensmuster, Interessen oder Aktivitäten,
· Bestehen der Besonderheiten seit der frühen Kindheit, wobei die charakteristischen Symptome erst auffällig werden können, wenn die Anforderungen des Alltags die Fähigkeiten der Betroffenen übersteigen,
· Beeinträchtigung mehrerer Lebensbereiche durch die Symptome, wobei die Betroffenen unter außergewöhnlichen Anstrengungen nach außen funktional wirken können
Das US-Amerikanische DSM-5 hat außerdem die Über- oder Unterempfindlichkeit auf sensorische Reize als Diagnosekriterium mit aufgenommen.
Ob die Diagnosekriterien für Autismus erfüllt sind, wird in mehreren Schritten festgestellt. Üblicherweise findet ein ausführliches Gespräch mit der betroffenen Person statt. Wenn möglich wird eine Fremdanamnese durchgeführt, also ein Gespräch mit einem Familienmitglied oder einer anderen vertrauten Auskunftsperson, die die betroffene Person sehr gut, bestenfalls seit der Kindheit kennt. Bei Erwachsenen können alte Unterlagen wie zum Beispiel Schulberichte oder frühere Befunde miteinbezogen werden, wenn eine Fremdanamnese nicht möglich ist. Bei Kindern und Jugendlichen sollten wenn möglich auch die Einschätzung von Betreuungspersonen oder Lehrkräften berücksichtigt werden. Außerdem werden standardisierte Testverfahren wie zum Beispiel ADI-R oder ADOS angewendet und während der Gespräche und Tests findet eine Verhaltensbeobachtung statt.
Die Leitlinien sehen außerdem eine komplette internistisch-neurologische Untersuchung vor, um körperliche Ursachen der Symptome auszuschließen. Weitere medizinische Untersuchungen wie Gentests, EEG, Hörtest usw. können notwendig werden, wenn es dafür einen konkreten Anlass gibt.
Generell gilt: Standardisierte Verfahren wie ADI-R oder ADOS und auch alte Unterlagen sind hilfreiche Informationsquellen, dürfen aber nicht allein über die Diagnose entscheiden. Denn am Ende zählt immer die klinische Gesamteinschätzung. Das bedeutet für Erwachsene, auch wenn alte Unterlagen fehlen oder eine Fremdanamnese nicht möglich ist, schließt das eine Diagnose nicht aus.
Insgesamt sollen in der Diagnostik Stärken, Schwierigkeiten, Begleiterkrankungen und Unterstützungsbedarfe festgestellt werden und die Rückmeldung des Ergebnisses soll verständlich und möglichst einfühlsam erfolgen.
ADHS Diagnostik nach S3-Leitlinien
Wichtige Punkte bei der Diagnosestellung sind:
Die Diagnose einer ADHS sollte nicht vor dem Alter von drei Jahren gestellt werden.
Bei Kindern im Alter von drei bis vier Jahren kann die Diagnose in der Regel nicht hinreichend sicher gestellt werden.
Bei Kindern im Vorschulalter sollte die Diagnose in der Regel nur bei sehr starker Ausprägung der Symptomatik gestellt werden.
Die ADHS-Symptomatik kann sich in verschiedenen Altersgruppen unterschiedlich äußern.
Es ist wichtig, andere mögliche Ursachen für die Symptome auszuschließen, bevor die Diagnose ADHS gestellt wird.
Die zentralen Diagnosekriterien für ADHS nach ICD-11 sind:
· mindestens 6 Monate bestehende, stark ausgeprägte Symptome von Unaufmerksamkeit, außer bei Tätigkeiten mit intensiver Stimulation oder häufigen Belohnungen,
· mindestens 6 Monate bestehende, stark ausgeprägte Symptome von Hyperaktivität oder Impulsivität, insbesondere in strukturierten Situationen, die Selbstbeherrschung erfordern,
· Bestehen der Besonderheiten schon vor dem 12. Geburtstag, wobei manche Betroffene erst in der Pubertät oder im Erwachsenenalter klinisch auffällig werden, wenn die Anforderungen des Alltags die Fähigkeiten der Betroffenen übersteigen,
· Beeinträchtigung mehrerer Lebensbereiche durch die Symptome mit negativen Auswirkungen auf schulische, berufliche oder soziale Leistungs- und Funktionsfähigkeit
Ob die Diagnosekriterien für ADHS erfüllt sind, wird in mehreren Schritten festgestellt. Dabei findet üblicherweise ein ausführliches Gespräch mit der betroffenen Person statt. Bei Kindern und Jugendlichen werden auch die Erziehungsberechtigten und möglichst weitere Bezugspersonen wie Lehrkräfte miteinbezogen. Dabei geht es zum Beispiel um die aktuelle Symptomatik, die Auswirkungen auf Schule, Beruf, Beziehungen und Alltag, um Belastungen und Ressourcen sowie um mögliche zusätzliche psychische oder körperliche Erkrankungen. Bei Erwachsenen steht ebenfalls das ausführliche Gespräch im Mittelpunkt; wenn möglich, können ergänzend Angaben von nahen Bezugspersonen hilfreich sein. Zusätzlich können Fragebögen, Verhaltensbeobachtungen und testpsychologische Untersuchungen eingesetzt werden.
Die Leitlinien sehen außerdem eine körperliche, insbesondere neurologische Untersuchung vor. So können körperliche Ursachen der Beschwerden und mögliche andere Erklärungen mit abgeklärt werden. Weitere medizinische Untersuchungen wie Laboruntersuchungen oder gerätgestützte Diagnostik sind nicht routinemäßig erforderlich, können aber notwendig werden, wenn es dafür einen konkreten Anlass gibt.
Einen einzelnen biologischen Marker oder Test, mit dem ADHS sicher nachgewiesen oder ausgeschlossen werden kann, gibt es derzeit nicht. Wichtig ist außerdem, dass sich ADHS je nach Alter unterschiedlich zeigen kann. Die Diagnose sollte von einer qualifizierten Fachperson mit Erfahrung in der ADHS-Diagnostik gestellt werden.
Im Vorschulalter sollte die Diagnose nur bei sehr starker Ausprägung gestellt werden, da sie bis zum Alter von vier Jahren noch nicht hinreichend sicher möglich ist. Bei Jugendlichen und Erwachsenen zeigt sich außerdem Hyperaktivität oft weniger auffällig als im Kindesalter,
Während im Kindesalter oft die motorische Hyperaktivität auffällt, ist bei Jugendlichen und Erwachsenen die kognitive Hyperaktivität zentral in Form von innerer Unruhe, Impulsivität oder Probleme mit Organisation und Aufmerksamkeit.
Insgesamt sollen in der Diagnostik nicht nur Symptome, sondern auch Einschränkungen im Alltag, mögliche Begleiterkrankungen, Belastungsfaktoren, Ressourcen und Unterstützungsbedarfe erfasst werden. Die einzelnen Informationsquellen dürfen dabei nicht allein über die Diagnose entscheiden, denn am Ende zählt immer die klinische Gesamteinschätzung.